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Fachkräftegewinnung durch Einwanderung und Anerkennung – erfolgreiche Instrumente ausbauen

Neben der Weiterbildung wird auch die Zuwanderung von der zukünftigen Bundesregierung als zentrale Möglichkeit gesehen, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Entwickelt wird eine Drei-Säulen-Strategie, die die Aktivierung inländischer Potenziale um eine innereuropäische und internationale Perspektive ergänzt. Konkret sollen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet und die Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz weiter ausgebaut werden.

Aus fachlicher Sicht sind die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Anerkennungsprozederes sehr zu begrüßen. Arbeitgeber erhalten durch die berufliche Anerkennung eine wertvolle Unterstützung bei der Einschätzung von Berufsabschlüssen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber. Gleichzeitig profitieren Personen, die hierzulande erfolgreich ein entsprechendes Verfahren durchlaufen haben gleich mehrfach: Sie sind insgesamt häufiger, länger, in höheren Positionen und generell qualifikationsadäquater beschäftigt als vor der Anerkennung. Auch aus finanzieller Sicht macht sich die Anerkennung bezahlt. Erhebungen zeigen, dass das monatliche Brutto-Arbeitseinkommen der betreffenden Personen nach der Anerkennung gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung um durchschnittlich rund 1.000 Euro stieg – das entspricht einem Anstieg um 40 Prozent. Das Instrument erfreut sich bei der Zielgruppe denn auch wachsender Beliebtheit: Wurden seit 2012 insgesamt rund 86.500 Anträge auf Anerkennung gestellt, so kamen allein im Jahr 2016 rund 23.000 Anträge hinzu. Auch künftig ist aufgrund der zuletzt hohen Zahl angekommener Flüchtlinge und der bereits erreichten Verbesserungen im Bereich der qualifizierten Zuwanderung eine Steigerung zu erwarten. Mit der Nachfrage nach Bildungsanerkennung steigt aber auch der Bedarf an Anerkennungsberatung. Entsprechend hoch ist der Zulauf zu den bestehenden Beratungsangeboten. In den vom f-bb begleiteten Beratungsstellen wurden im ersten Projektjahr (September 2016 – August 2017) rund 900 Personen in mehr als 2.600 Gesprächen zur Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses beraten. Zwischen September 2017 und Januar 2018 waren es schon 505 Personen und mehr als 1.900 Beratungen.

Wichtig war in diesem Zusammenhang der im Dezember 2016 eingeführte Anerkennungszuschuss, mit dem Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen finanzielle Unterstützung erhalten, um in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses prüfen zu lassen. Nach über einem Jahr Erfahrung und weit über zweitausend Anträgen von Personen aus 121 Ländern kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden: So konnte die zentrale Förderstelle im f-bb für durchschnittlich neun von zehn Anträgen eine Förderzusage erteilen. Wie f-bb-Forschungen zeigen, kommt der Anerkennungszuschuss vor allem bei jungen Antragstellern – ca. zwei Drittel sind 35 Jahre oder jünger – in Engpassberufe wie Ingenieur/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Arzt/Ärztin zum Tragen.

Welche Wirkungen ein über die aktuellen Rahmenbedingungen hinausgehendes Fachkräfteeinwanderungsgesetz hätte, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Hier kommt es sicherlich wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung und die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtwirtschaft an. Unabhängig davon lässt sich festhalten, dass es für Betriebe nicht damit getan ist, ausländische Fachkräfte ohne Prüfung ihrer Qualifikationen einzustellen. Vielmehr muss festgestellt werden, welche Kompetenzen mit im Ausland erworbener Qualifikationen einhergehen und wie diese im nationalen Bildungskontext einzuordnen sind. Mit dem Anerkennungsgesetz ist dafür eine wichtige Grundlage geschaffen, für deren weitere Ausgestaltung eine wissenschaftliche Begleitung weiterhin in enger Abstimmung mit der Praxis wichtige Hinweise liefern kann. 

Lydia Schmidt


Kristin Hecker