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Münder, J.

Arbeitshilfe zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des SGB II, III und VIII zur beruflichen Förderung junger Menschen

f-bb-online
Band 1/2020
Erscheinungsjahr: 2020
Ort: Nürnberg

Ein grundlegendes Ziel des Landesprogramms RÜMSA ist es, junge Menschen unter 25 und in Ausnahmefällen unter 35 Jahren am Übergang von der Schule in die Ausbildung bestmöglich zu unterstützen. Dafür sollen sich Arbeitsagenturen, Jobcenter oder zugelassene kommunale Träger sowie Jugendhilfeträger, Schulen und weitere Einrichtungen stärker über ihre Angebote verständigen und diese aufeinander abstimmen. Dazu zählen insbesondere die Eingliederungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern zur Arbeitsförderung (SGB III), zur Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II) und aus der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Diese Leistungen sind oft ähnlich oder überschneiden sich.

Solch eine enge Zusammenarbeit der Akteure soll in zentralen Anlaufstellen nach dem Modell der Jugendberufsagenturen realisiert werden. Ein wichtiges Element sind dabei Fallbesprechungen: Sie haben die Funktion, rechtskreisübergreifend individuell auf den jungen Menschen zugeschnittene Lösungsmöglichkeiten zu finden und entsprechende Maßnahmen bzw. deren Abfolge aufeinander abzustimmen. Für diese Fallbesprechungen und das Zusammenwirken der Leistungsträger sind Kenntnisse über die Rechtslage und die rechtlichen Problemstellungen in den jeweils anderen Rechtskreisen sowie die Kenntnisse über Schnittstellen erforderlich.

Die vorliegende, 2018 erstellte Arbeitshilfe wurde durch die Landesnetzwerkstelle RÜMSA in Auftrag gegeben, um diese grundlegenden Kenntnisse zu den Leistungen und vertieftes Wissen zu den Schnittstellen zu vermitteln und somit die Arbeitsbündnisse des Landesprogramms RÜMSA bei der Definition von Schnittstellen, der Klärung von Prozessen für „warme“ Fallübergaben und zur Durchführung gemeinsamer Fallbesprechungen zu unterstützen.

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