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f-bb evaluiert AZAV

Kritik am Verfahren der Zulassung individueller Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Damit Bildungsträger förderfähige Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und III anbieten können, benötigen sie eine Träger- und Maßnahmenzulassung für sich als Träger sowie für ihre angebotenen Maßnahmen im Rahmen der  Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV). Das primäre Ziel der AZAV ist es, die Qualität und wirtschaftliche Angemessenheit von Arbeitsmarktdienstleistungen sicherzustellen. Träger- und Maßnahmezulassungen werden von akkreditierten Fachkundigen Stellen (FKS) erteilt.

Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) hat die Umsetzung des Verfahrens im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) evaluiert. Das zentrale Ergebnis: Insgesamt wird das Verfahren der AZAV von den beteiligten Akteuren im Durchschnitt eher positiv eingeschätzt. Dennoch zeigt sich an verschiedenen Stellen Optimierungsbedarf. So erschwert das System die Zulassung passgenauer Angebote für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen bei Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch die Regelungen zu den Bundes-Durchschnittskostensätzen (BDKS). Diese sehen bei höheren Kostensätzen eine besondere Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor.

Dabei ist es nicht der Zustimmungsvorbehalt als solcher, der Probleme macht. Die Herausforderungen liegen im Berechnungssystem der BDKS und im Verfahren der Ausübung des Zustimmungsvorbehalts. Der BDKS berechnet sich als Durchschnitt der Kosten aller im Vorjahr eingereichten Maßnahmen. Angebote für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen wie z. B. Geringqualifizierte sind aufgrund ihrer höheren Komplexität und Flexibilität in der Regel teurer als die BDKS vorgeben. Sie erfordern daher die Zustimmung der BA. Viele Träger scheuen aber dieses Zulassungsverfahren, weil sie es als langwierig und kostspielig ansehen. Im Ergebnis werden solche Maßnahmen nicht in dem Umfang angeboten, der von Trägern wie auch von Arbeitsagenturen (AA) und Jobcentern (JC) als wünschenswert angesehen wird. Es kommt auch nicht zur Erhöhung der BDKS, da hierfür wiederum vermehrt Maßnahmezulassungen zu höheren Preisen notwendig wären. Die Kritik der Träger bezieht sich dabei u. a. auf die der Förderung zugrundeliegende Gruppengröße von 15 Teilnehmenden. 65 Prozent der befragten Träger hält diese Zielgröße in Zeiten des Arbeitsmarktaufschwungs kaum noch für erreichbar (siehe Abbildung). Das liegt auch an der aktuell guten Arbeitsmarktlage. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit waren klassische Schulungsformate ausreichend. Wer heute trotz Fachkräftemangel arbeitslos ist, bedarf jedoch besonderer Förderung.

Neben der Kritik an einzelnen Aspekten der Umsetzung der AZAV genießen das System und seine Ziele bei einer Mehrheit der beteiligten Akteure – FKS, Träger, AA und JC – aber generell Akzeptanz. Verfahren und Umsetzung tragen nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zur Sicherung der Trägerqualität bei. Zugleich aber meinen nur 19 Prozent der Träger, dass die Kosten der Trägerzulassung durch den Nutzen gerechtfertigt sind. Auch zu den BDKS gehen generell positive Bewertungen mit vielfacher Kritik zusammen: Fast die Hälfte der befragten Träger (49 Prozent) stimmt der Aussage zu, dass der BDKS eine einheitliche und somit vergleichbare Zulassungspraxis bei den Trägern gewährleistet (siehe Abbildung), knapp 20 Prozent sehen das teilweise so und 22 Prozent der Befragten stimmen der Aussage gar nicht zu. Stark kritisiert wird dagegen die Intransparenz der Berechnungsweise der BDKS.

Im Zuge der Evaluation konnte das f-bb durch die Kombination quantitativer und qualitativer Methoden viele differenzierte Einschätzungen der beteiligten Akteure offenlegen. Sie wurde von Oktober 2017 bis Januar 2019 durchgeführt. Untersucht wurden die Zweckmäßigkeit des Gesamtkonzepts, Prozesse und Einflussfaktoren, Wirkung, Nutzen und Aufwand sowie Entwicklungsmöglichkeiten. Ein ausführlicher Abschlussbericht wurde im Mai 2019 durch das BMAS veröffentlicht.