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Fachkräfteeinwanderung ohne volle Berufsanerkennung

Aktualisierter Leitfaden zum § 16d AufenthG veröffentlicht

Seit einem Jahr können ausländische Fachkräfte, die in Drittstaaten leben, ihre Berufskompetenzen gezielter und schneller anerkennen lassen. Sie haben auch die Option, ohne volle Berufsanerkennung nach Deutschland zu kommen und hier eine Qualifizierung zur Fachkraft aufzunehmen. Möglich macht das der § 16d AufenthG. Er regelt die Voraussetzungen dafür und das Verfahren. Dieses ist lange und aufwendig, eine Vielzahl von Akteuren sind am Anerkennungs- und Einwanderungsprozess beteiligt. Um Beratende und Behörden, aber auch interessierte Unternehmen zu unterstützen, hat die am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) angesiedelte IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung zusammen mit der IQ Fachstelle Einwanderung einen aktualisierten Leitfaden zum § 16d AufenthG veröffentlicht.

Der Leitfaden enthält neben der Darstellung des Verfahrens eine Checkliste und ein Glossar. In der Beratung zur Einreise und Anerkennung ausländischer Abschlüsse hilft dieser einen schnellen Überblick darüber zu erhalten, welche Dokumente in welchen Verfahrensabschnitten notwendig sind und welche Bedeutung hinter einzelnen Begrifflichkeiten stehen. Da das Anerkennungsverfahren nicht immer auf Anhieb zu einer vollständigen Anerkennung führt, besteht für ausländische Fachkräfte die Möglichkeit, festgestellte wesentliche Unterschiede auszugleichen. Ein Ausgleich kann über spezielle Qualifizierungsmaßnahmen oder mittels Prüfung erfolgen. Für duale Berufe gilt zusätzlich, dass eine Fachkraft fehlende berufspraktische Erfahrung durch eine Beschäftigung in einem Betrieb ausgleichen kann. Der Leitfaden enthält auch Informationen dazu, welche Arten von Qualifizierungen ausländische Fachkräfte in Deutschland machen müssen und inwieweit sie schon vor der vollen Anerkennung bei deutschen Unternehmen beschäftigt sein dürfen.

Der § 16d AufenthG erleichtert in vielen Fällen die Migration von Fachkräften. Schließlich ist die Einreise aus beruflichen Gründen an hohe Hürden geknüpft: Wer als Fachkraft nach Deutschland einreisen möchte, muss in der Regel eine anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung vorweisen. Zudem sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und ggf. eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Bereits vor der Einreise können die einreisewilligen Personen prüfen lassen, ob die beruflichen Qualifikationen mit einer deutschen Qualifikation gleichwertig sind. Neuerdings kann auch das einstellende Unternehmen in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft selbst den Anerkennungsantrag stellen. Dies ermöglicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren, welches gegen Zahlung einer Gebühr einen schnelleren Verfahrensablauf bietet. 

Die Leitfaden kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.


Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Leitfaden § 16d wurde von der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung erstellt. Die Fachstelle ist angesiedelt am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb).

  Eugenie Becker

Katharina Bock