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Weiterbildung und Gleichstellung – die Arbeitswelt von Morgen gestalten

Trends und Themen aus den Projektanträgen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Der digitale, ökologische und demografische Wandel sowie der damit verbundene Veränderungsprozess stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Um diesen zukunftsorientiert zu begegnen, bietet das Programm der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ die Möglichkeit, sich für die Umsetzung von Projekten zu bewerben. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative von BMAS, BDA und DGB und wird durch die Europäische Union zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) gefördert. Im Besonderen stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bisher benachteiligte Zielgruppen, wie Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt im Fokus. Wichtig dabei ist: Das Projekt muss sowohl die Belange der Belegschaft, als auch die der Unternehmensleitung in Einklang bringen. Um den Wandel der Arbeit langfristig zu gestalten und die Strukturen dafür zu schaffen, werden die Sozialpartner (Tarifvertragsparteien) eingebunden, wie z. B. Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften.

Der erste Förderaufruf (22. Juni bis 31. August 2022) zeigt, dass die Herausforderungen Fachkräftemangel und Digitalisierung die Wirtschaft am meisten bewegen. Lösungen werden in Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung gesehen. Beispielsweise werden Projekte zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität oder zur Umschulung der Fachkräfte (reskilling) sowie der Verbesserung von vorhandenen Fähigkeiten innerhalb der bereits bestehenden Tätigkeit (upskilling) durchgeführt. Einige Projekte werden auch im neuen Handlungsfeld 4 „Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/ oder Gleichstellung“ durchgeführt.

Zentrale Themen mit Fokus auf Weiterbildung:

  • In der Branche des Garten- und Landschaftsbaus werden Bildungsmanuals zum ökologischen Wandel, zur Digitalisierung und zu Führung im Wandel entwickelt und erprobt.
  • In der kunststoffverarbeitenden Industrie steht das Thema Nachhaltigkeit im Vordergrund der geplanten Projekte. Dafür wird ein Nachhaltigkeitsleitbild entwickelt und auf allen Ebenen des Betriebs unter Beachtung des drei-Säulen-Modells der Nachhaltigkeit umgesetzt.
  • In einem Projekt für die Pflegebranche sollen digitale Assistenzsysteme zum Abbau von Integrationshürden in den Arbeitsmarkt erprobt werden.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung einer Digitalisierungsstrategie in Unternehmen mit starren Hierarchien. Dies stellt eine Kulturveränderung dar. Um z. B. in der Finanzbranche konkurrenzfähig zu bleiben, sollen alte Strukturen aufgebrochen und zunehmend mit digitalen Tools gearbeitet werden.

Projekte mit dem Fokus auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Erwerbsbeteiligung von Frauen:

  • Unternehmen in der IT-Branche haben sich das Ziel gesetzt Geschlechterstereotype abzubauen, denn weiterhin sind Frauen in der Branche auf allen Qualifikationsebenen unterrepräsentiert. Dafür werden in kleinen und mittelständischen IT-Unternehmen nach einem Gleichstellungscheck Seminare, Workshops und Beratungen durchgeführt.
  • In der Textil- und Bekleidungsbranche versuchen Projektvorhaben durch Bedarfsanalysen, Sensibilisierung speziell der Führungskräfte und die aktive Beteiligung der Mitarbeitenden an der Auswahl der Maßnahmen, eine gender- und diversitätssensible Unternehmenskultur zu etablieren.
  • In einer vom Strukturwandel geprägten Region sollen besonders Frauen durch Weiterbildungen und Coachings auf den Arbeitsmarkt der Zukunft vorbereitet werden. Zudem wird ein Gleichstellungsnetzwerk entstehen, um die Förderung der stärkeren Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt langfristig zu verankern.
  • In der Hotel- und Gaststättenbranche soll ein Branchendialog etabliert und gemeinsam mit Akteuren wie Betrieben, Sozialpartnern, Fachverbänden und Wirtschaftsförderungen, Arbeitsgruppen gebildet werden. Ziel ist es, Gleichstellung durch den Abschluss innerbetrieblicher Vereinbarungen zu fördern.

Zur Umsetzung dieser Themen werden unterschiedliche Formate entwickelt: So werden beispielsweise digitale Lernplattformen erarbeitet, um die Projektergebnisse nachhaltig in die Branchen zu transferieren. Diese können dann über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden. Außerdem sollen die Entwicklung von Arbeits- und Prozesslandkarten helfen, zeit- und ortsunabhängige Lernorte zu schaffen.

Auf der Webseite des Programms finden Sie ein Erklärvideo mit weiteren Informationen zur Richtlinie, aktuellen Veranstaltungen und den Förderaufrufen. Die Einreichungsfrist für Interessenbekundungen des zweiten Förderaufrufs endete am 17.03.23. Der nächste Förderaufruf erfolgt voraussichtlich im August 2023. https://www.wandelderarbeit.de/  

Die Umsetzung der Richtlinie wird organisatorisch und inhaltlich über die Regiestelle begleitet. Diese setzt das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e.V. um.