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Vortrag
14.09.2018, 13:15 - 13:45, Dresden

21. Jahrestagung der DeGEval: „Wirkungsorientierung und Evaluation“

Auf der 21. Jahrestagung des DeGEVal (Deutsche Gesellschaft für Evaluation)  in Dresden wurde  innerhalb der Session "D5: Wirkungsanalysen im Bildungsbereich; normative Ansprüche, Möglichkeiten und Grenzen" das methodische Vorgehen im Projekt "Evaluation der Bildungsprämie (BIP)" vorgestellt.

Zu den primären Zielen des Bundesprogramms Bildungsprämie gehören die Mobilisierung bislang schwer zu erreichender Personen hinsichtlich individueller Weiterbildung, die Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie die Sensibilisierung darüber, dass Bildungsausgaben Investitionen darstellen. Dazu können sich Beschäftigte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und unter bestimmten Förderbedingungen einen Prämiengutschein ausstellen lassen, mit dem sie die Hälfte einer berufsbezogenen Weiterbildung bis zu einer Höhe von 500 Euro finanzieren können.

Die Evaluation des Bundesprogramms hat das Ziel, theoretisch fundierte, evidenzbasierte Aussagen zum Erfolg und der Wirksamkeit des Programms zu treffen. Dazu wurde im Vergleich zu einer vorhergehenden Evaluation ein anderer methodischer Ansatz gewählt, neu ist z. B. die erweiterte Definition von Mitnahmeeffekten, die üblicherweise anhand der Frage gemessen werden, ob die Teilnahme an der Weiterbildung auch ohne die Möglichkeit der Förderung stattgefunden hätte (vgl. RWI/GIB/infas 2012). Die hohen Werte bisher erhobener Mitnahmeeffekte sind daher auch häufig Ansatzpunkt für Kritik. Darüber hinaus können von den Begünstigten aber auch Weiterbildungsentscheidungen getroffen werden, die die Substitution privater durch öffentliche Mittel relativieren. Diese Effekte wurden in der aktuellen Evaluation berücksichtigt. Mittels Fallstudien wird das Zusammenspiel zwischen den Gutscheine ausstellenden Beratungsstellen, Teilnehmenden und Weiterbildungsanbietern auch auf einer qualitativen Ebene untersucht, was eine genauere Betrachtung der Wirkmechanismen innerhalb der Programmteilnahme ermöglicht.

Weiterhin wird in der Evaluation eine kausale Wirkungsanalyse in Form eines Regression Discontinuity Designs durchgeführt (vgl. Angrist/Pischke 2014). Die Kontrollgruppe sind Personen, die gerade nicht anspruchsberechtigt sind, z. B. weil sie die in der Förderrichtlinie genannten Einkommensgrenzen überschreiten. Mit dem Verfahren werden die Wirkungen auf Weiterbildungsverhalten, berufliche Entwicklung der geförderten Personen nach der Weiterbildung sowie ihre längerfristigen Karriereaussichten ermittelt. Ebenso ist es möglich, auf einer tiefergehenden Ebene Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte zu quantifizieren.

Ziel des Beitrags war es, die methodischen Überlegungen und Arbeitsschritte zur Analyse von Wirkungen des Bundesprogramms zu präsentieren und dabei die Unterschiede zum bisherigen Evaluationsansatz hervorzuheben.

Vortrag gehalten von:

Philipp Bauer, Irina Kreider

Veranstaltungsort:

TU Dresden
19:31