Abgleich der Voraussetzungen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) mit den landesrechtlichen Vorgaben im Erziehungsberuf sowie Identifizierung von Doppelprüfungen

Ein Ansatz zur Schließung von Personallücken im frühpädagogischen Bereich ist die stärkere Aktivierung von Personen mit fachnahen, im In- oder Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie arbeitsuchenden Personen ohne einschlägige Qualifikationen, die einen Berufseinstieg anstreben. Diese benötigen für den Berufseinstieg in der Regel  zusätzliche Qualifizierungen, z.B. Umschulungen oder Anpassungslehrgänge, um z.B. als Erzieher*in oder in frühpädagogischen Assistenzberufen einsteigen zu können.

Eine Kostenübernahme von Qualifizierungen über die Bundesagentur für Arbeit erfordert eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) auf Träger- und Maßnahmenebene. Zugleich sind staatliche bzw. staatlich anerkannte Schulen – wie die (Berufs-)Fachschulen in der Frühpädagogik –  bereits an Qualitätskriterien der Ländervorgaben gebunden.

Im Projekt soll daher abgeglichen werden, ob und welche Kriterien sowohl im Rahmen des AZAV-Verfahrens als auch im Zuge der landesrechtlichen Vorgaben in Erziehungsberufen geprüft werden. Im Ergebnis soll identifiziert werden, welche Kriterien bei der Prüfung im AZAV-Verfahren herausgelöst werden können, um Qualifizierungen durch die Bundesagentur für Arbeit zu erleichtern.

Basierend auf Desk Research, leitfadengestützten Interviews sowie einem Fachworkshop erarbeitet das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Synopsen zur Gegenüberstellung der AZAV-Kriterien zur Träger- bzw. Maßnahmenzulassung und landesrechtlichen Vorgaben für Qualifizierungen in Erziehungsberufen. Dabei wird auch Anpassungspotenzial für die Empfehlungen des AZAV- Beirats nach § 182 SGB III abgeleitet.

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01.11.2025 - 30.11.2026

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