Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Verfahren der Qualitätssicherung spielen eine wichtige Rolle in allen Bereichen des Bildungssystems. Dies gilt auch für die öffentlich geförderten Arbeitsmarktdienstleistungen und beruflichen Bildungsmaßnahmen.

Zur Sicherung der Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen, der Vergleichbarkeit von Anbietern und der Erhöhung der Transparenz arbeitsmarktlicher Dienstleistungen bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, sowie alle Maßnahmen, die mit einem Bildungs- und Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein beansprucht werden, einer Zulassung. Das Verfahren ist in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt.

Das Verfahren zur Akkreditierung und Zulassung von Trägern und Maßnahmen (AZAV) wird im Rahmen des Projekts evaluiert. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Frage, inwieweit das Zulassungsverfahren geeignet ist, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen sicherzustellen. Um hierzu Erkenntnisse zu gewinnen, werden Experteninterviews, standardisierte Befragungen und Fallstudien durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird festgestellt, welche Faktoren sich förderlich und hemmend auf Qualität und Effizienz auswirken und es werden Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Verfahrens abgeleitet.  

Auftraggeber

Laufzeit

01.09.2017 - 31.01.2019

Ihre Ansprechpartnerin

Kristin Hecker
Telefon: +49 911 27779-67
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