Anerkennungsberatung in Bayern I

Das berufliche Potenzial Zugewanderter und Geflüchteter soll auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden. Einen wichtigen Beitrag dazu kann das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) leisten, das am 1. April 2012 in Kraft trat und 2013 auch in bayerisches Landesrecht überführt wurde. Diese gesetzlichen Regelungen ermöglichen es, im Ausland erworbene Berufsausbildungen mit einem deutschen Referenzberuf rechtsverbindlich vergleichen zu lassen. Auf diese Weise gewinnen Arbeitgeber – sie erhalten eine wertvolle Hilfe, um die Berufsabschlüsse von Bewerberinnen und Bewerbern einzuschätzen – und Arbeitssuchende, die auf diese Weise ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Um potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller in Bayern zu unterstützen, haben die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) – gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) – fünf neue Anerkennungsberatungsstellen eingerichtet: in Bamberg, Ingolstadt, Landshut, Regensburg und Würzburg. Die bfz Bildungsforschung in Nürnberg koordiniert ihre Arbeit.

Zielgruppe der Beratung sind Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus. Gegenstand sind die Möglichkeiten, die sich aus dem BQFG ergeben. Gemeinsam mit den Ratsuchenden wird geklärt, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und welcher deutsche Referenzberuf ihr entspricht. Anschließend können die Beratungsfachkräfte bei der Suche nach der jeweils zuständigen Stelle sowie bei der Antragstellung helfen.

Das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Laufzeit

01.09.2016 - 31.08.2019

Ihre Ansprechpartnerin

Kristin Hecker
Telefon: +49 911 27779-67
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